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1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind Grundlage eines jeden mit InovaTech geschlossenen Geschäfts per persönlichen Kontakt und bei Bestellung über Telefon oder Email. Für Geschäfte über unseren Online-Shop gelten anderen Bedingungen. Diese sind im Shop abrufbar. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen des Bestellers) verwendet. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferung
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Basis für die Angebotserstellung sind die Unterlagen des Kunden. Es liegt in seiner Verantwortung, aktuell gültige Pläne und Zeichnungen zur Verfügung zu stellen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. InovaTech ist zu Teillieferungen/ Teilleistungen berechtigt. An Modellen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich InovaTech alle Eigentumsrechte, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor. Weitergabe, Veröffentlichung und Vervielfältigung von technischen Angaben oder Verwirklichung unserer Erzeugnisse durch Dritte (Nachbau) sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht zulässig. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht zur Berichtigung vor.
3. Vertragsschluss und Vertragsbindung
Der Besteller ist im gesetzlichen Rahmen an seine Willenserklärung gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich per Email oder Fax bestätigen. Bei kurzfristiger Lieferung ersetzt die Rechnung die schriftliche Bestätigung.
4. Preise, Gefahrenübergang, Versicherung
Die Preise werden, sofern nicht anders angegeben in Euro (€) angegeben. Das Angebot halten wir 4 Wochen in seiner abgegebenen Form aufrecht. Verpackung und Versand erfolgen, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Rechnung des Bestellers. Das Transportgut darf nicht Temperaturen über 50°C ausgesetzt werden.
Die Gefahr geht bei Lieferung an Unternehmen spätestens mit der Absendung ab Werk bzw. unserem Lager auf den Besteller über. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten übernommen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunde entgegen zu nehmen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.
5. Lieferbedingungen
Angaben von Lieferzeiten oder Herstellerdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt ab Bestelleingang bzw. Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Bestellangaben, Unterlagen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Zuliefererschwierigkeiten oder Rohstoffmangel und jede andere ähnliche Behinderung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt nach angemessener Fristsetzung die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder gerät der Kund in Annahmeverzug, so kann InovaTech dem Kunden die entstehenden Mehraufwendungen ggf. auch einen entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten werden bei Lagerung im Werk von InovaTech pro Woche in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages angesetzt. InovaTech bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten vorbehalten.
Gerät der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann InovaTech nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück treten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches kann InovaTech eine Entschädigung in Höhe von 25% des Kaufpreises ohne Nachweis verlangen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden vorbehalten. Die Rücknahme von nicht benötigten Teilen/Waren kann nur mit Zustimmung des Lieferers vorgenommen werden. Bei Rücksendungen hat der Kunde zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 20% des Rechnungswertes (mind. 10,00 EUR) zu tragen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Offensichtliche Beanstandungen von Lieferungen und Leistungen können durch Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelanzeige rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen gilt, dass Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelfolgeschäden. Für die Dauer der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, die entsprechende Rechnung
bei Geltendmachung vorzulegen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen , die aus nachfolgendem Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung und Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, falls der Montage- und Servicebetrieb nicht zu dieser Leistung verpflichtet ist. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7. Zahlung, Verzug
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Raten- oder Teilzahlungen sind nicht möglich.
Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen vom Besteller zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, so lange jede Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von InovaTech durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, darf InovaTech ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Hierfür kann InovaTech eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist InovaTech berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller kein Schadenersatzanspruch zu. Nur ausgewiesene inkassoberechtigte Personen sind berechtigt zu kassieren. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftige Forderung zusteht. InovaTech ist im Falle des Zahlungsverzuges dazu berechtigt, sofort eine Mahnung zu erstellen. Dabei werden folgende Gebühren bzw. Verzugszinsen berechnet:
Bei einem Netto-Auftragswert bis 999,99 EUR: 5,- EUR Mahngebühr plus Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank. Bei einem Netto-Auftragswert ab 1000,00 EUR: 10,- EUR Mahngebühr plus Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. der gegebenenfalls vereinbarten Fälligkeitstag Zinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. (§ 353 HGB).
Unsere Forderungen werden insgesamt sofort fällig, sobald der Besteller einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittenen Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
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8. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der Widerruf ist zu richten an: Inovatech GmbH - energieeffiziente Bausysteme Widerrufsfolgen Ende der Widerrufsbelehrung Das Widerrufsrecht besteht nicht: |
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9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Unternehmers in dessen Eigentum. Die Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentum der InovaTech GmbH und darf nicht verbaut werden. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Unternehmer das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der
dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung angemessen zu versichern. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an den Unternehmer ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an den Unternehmer Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Besteller und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies dem Unternehmer sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Sachen, die vom Unternehmer dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und nicht Bestandteil der Werksleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.) bleiben Eigentum des Unternehmers.
10. Haftungsbeschränkung
Der Lieferer haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haftet InovaTech für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie bei einer zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzt InovaTech im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, so dass InovaTech insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstiges Vermögensschäden des Kunden haftet. Soweit die Haftung des Lieferers aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von InovaTech.
11. Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
13. Schlussbestimmungen
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenverträge (CISG) wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung von InovaTech. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung von InovaTech.