Allgemeine Informationen
In den deutschen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle allgemeine Informationen sowie einige Links zu den Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Für Neubau- und Modernisierungsvorhaben gibt es verschiedene Förderprogramme. Diese können regional voneinander abweichen. Bitte prüfen Sie die für Ihr Bauvorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten genau und nehmen Sie die Beratungsmöglichkeiten der zuständigen Stellen in Anspruch.
aktuelle Förderprogramme für Lüftungsanlagen
Marktanreizprogramms (MAP)
35% Föderung bei Neubau und 45% bei Sanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) u.a. Lüftungsanlagen z.B. der Firma Brink.
Was wird gefördert?
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit „Förderfähigen Wärmepumpen-Anlagen“
Unter welchen Voraussetzungen?
Die Lüftungsgeräte müssen regelungstechnisch gemeinsam mit der Wärmepumpen-Anlage betrieben werden
Was gehört zum Förderumfang?
• Lüftungsgeräte, Luftleitsysteme, Peripherie wie Ventile, Ein und Auslässe, Regelungstechnik
• Montage inclusive fachtechnischer Arbeiten und Materialien
• Inbetriebnahme
• Garantieverlängerungen
Informationen zum Förderprogramm mit Brink Lüftungsanlagen
Informationen zum Förderprogramm mit inVENTer Lüftungsanlagen
Förderverfahren für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen und einzureichenden Unterlagen.
Die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten
KfW Lüftungsförderung im Rahmen des Programms „Energieeffizientes Sanieren“
Seit dem 01.07.2021 wurde die Förderung für Eigentümer und Eigentümerinnen für energetische Sanierungen neu aufgestellt.
Ziel der Neustrukturierung ist es, die Attraktivität der Förderungen zu steigern. Das soll Immobilienbesitzer und Häuslebauer zu Investitionen in besonders energieeffiziente oder nachhaltige Technologien motivieren und so die CO2-Emissionen senken.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus kann man jetzt bis zu 75.000 Euro Förderung erhalten. Dabei ersetzen die neuen Programme die alte Förderung der KfW. Mehr Informationen zu Neuerungen, Details der Förderungen und der zukünftigen Förderstruktur können Sie unter den folgenden Links finden.
einige wichtige Links
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderprogramme der BAFA - Förderdatenbank
Förderdatenbank des Bundes - KfW Förderbank
Förderprogramme der Bundesländer KfW-Bankengruppe - Punkt: Bauen, Wohnen, Energie sparen - Sächsische Aufbaubank
Förderprogramme in Sachsen